Behandlungen, die nicht verodnungspflichtig sind, können Sie natürlich auch als Selbstzahler erhalten. Diese Leistungen werden leider nicht von der Krankenkasse erstattet.
Verordnungspflichtige Therapien müssen zuerst vom Arzt verschrieben werden. Nach Ablauf des Rezeptes ist allerdings oft noch weiterer Bedarf vorhanden. Dann liegt es in den Händen von Patient und Therapeut, die begonnene Therapie fortzusetzen.